Downloads - Gemeinnützigkeit
Nützliche Informationen, Muster und Checklisten
Bei Ihren Fragen zur Gemeinnützigkeit, melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an: +49 69 971 231-0!
- S∙K∙ STEUER-UPDATE GEMEINNÜTZIGKEIT
- Ehrenamt: Fiskus unterstützt Helfer *Quelle Steuerberaterkammer Hessen
- „Steuer 1x1“ für gemeinnützige Vereine, Stiftungen und GmbHs
- Mustersatzung
- Steuerliche Sphärenrechnung - Muster einer Überschussermittlung
- Muster Bilanz
- Muster Gewinn- und Verlustrechnung
- Bestätigung über Sachzuwendungen
- Bestätigung Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag
- Checkliste Spenden
Nützliche Muster bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Eine Einführung
Vor vielen Jahrhunderten haben Sterbende ihr Ticket ins Jenseits mit einer guten Gabe gelöst: Um ihr Seelenheil auch fernab der irdischen Welt zu sichern, wurden sie zur Stifterin oder zum Stifter. Nicht wenige der Spitäler, Stifte und Waisenhäuser, deren Ursprung mitunter bis ins 12. Jahrhundert zurückreicht, gehen daher auf ein Tauschgeschäft zurück: Gebete der Gläubigen für den Spender, am besten mehrmals täglich, im Gegenzug für die Erbschaft. Auch wenn wir es hoffen: Wir wissen nicht, ob die Stiftenden ihr Seelenheil gefunden haben.
Was wir aber wissen, ist, dass diese Praxis Deutschland einen weltweit einzigartigen Schatz an wohltätig handelnden Stiftungen beschert hat, der bis heute fortwirkt. So gewähren Stiftungen Hilfebedürftigen in Form von Geld- oder Sachleistungen Unterstützung oder sind als Träger von Einrichtungen der Wohlfahrtspflege aktiv. Die Bandbreite ist groß; sie reicht von Pflegeeinrichtungen für kranke oder alte Menschen über Wohnheime für benachteiligte Kinder und Jugendliche bis hin zu berufsvorbereitenden Werkstätten.
*Quelle/Fremdlink Stiftungen.org
- Bestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts *BMF
- Bestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts *BMF
- Bestätigung über Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts *BMF
- Bestätigung über Sachzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts *BMF
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts *BMF
- Sammelbestätigung über Geldzuwendungen an inländische Stiftungen des privaten Rechts *BMF
- Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und für Übungsleiter/-innen *Quelle Hessisches Ministerium der Finanzen
- Leitfaden für Vereinsrecht *Quelle Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
- Gemeinnützige Vereine und Steuern *Quelle Hessisches Ministerium der Finanzen
3,1 Billionen Euro werden in Deutschland bis 2024 weitergegeben, rechnet das Deutsche Institut für Altersvorsorge in einer aktuellen Studie. Immer mehr möchten mit ihrem Erbe nicht nur diejenigen versorgen, die ihnen nahestehen. Sie wollen etwas an die Gesellschaft zurückgeben, dafür sorgen, dass etwas von dem bleibt, was ihnen zeitlebens wichtig war. Die repräsentative GfK-Studie „Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“ zeigt: Bereits jeder zehnte Deutsche über 60 Jahre würde mit seinem Erbe auch einen guten Zweck unterstützen, bei den Kinderlosen ist es sogar jeder dritte.
- GfK-Studie „Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“ *Quelle Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“
Die steuerlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vermögensübertragung können eine große Herausforderung sein - die Steuerbelastung so niedrig wie möglich zu halten und Konflikte unter den Erben sowie in der Familie zu vermeiden. Beginnen Sie rechtzeitig, sich mit diesen Fragen auseinanderzusetzen.
Wir ermitteln - die für Sie - steuerlich optimalsten Gestaltungsmöglichkeiten und nutzen dabei alle möglichen Vergünstigungen bestmöglich aus. Angefangen bei der strategischen Planung bis hin zur Durchführung der Übertragung Ihres Vermögens - immer unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorstellungen. Zudem stehen wir Ihnen zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer testamentarischen Verfügungen als Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter zur Verfügung.
Stellen Sie uns Ihre Fragen bei einem Erstgespräch und melden Sie sich unter +49 69 971 231-0. Sie können uns Ihr Anliegen auch hier per Mail senden.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt folgende Hinweise und Muster DS-GVO zur Verfügung:
- Datenschutz im Verein - Handreichung des Hessischen Datenschutzbeauftragten
- Formulierungshilfe-Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO
- Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Muster Verarbeitungsverzeichnis Auftragsverarbeiter
- Muster Verarbeitungsverzeichnis Verantwortlicher
- Handreichung zum behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- Fragen zur Vorbereitung DS-GVO