Der Status der Gemeinnützigkeit ist attraktiv, da damit Steuervergünstigungen einhergehen. *Quelle/Fremdlink anwalt.de
WeiterlesenEinflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 AO. *Quelle/Fremdlink rechtslupe.de
WeiterlesenWer ein Erbe ausschlägt, kann dies später wieder rückgängig machen - allerdings nur einer ganz bestimmten Bedingung. *Quelle/Fremdlink zeit.de
WeiterlesenHier ein Überblick, was im März steuerlich von Bedeutung ist. *Quelle/Fremdlink deutsche-handwerks-zeitung.de
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